
Arbeitsrecht 1 – Arbeitsvertrag
Vom Bewerbungsverfahren bis zum wirksamen Arbeitsvertrag. Die Teilnehmenden lernen, wie Arbeitsverhältnisse entstehen, welche gesetzlichen und vertraglichen Regelungen gelten und worauf bereits vor Vertragsabschluss geachtet werden muss. § 611a BGB bildet dabei eine zentrale Grundlage des Arbeitsvertrags.

Arbeitsrecht 1 – Seminarinhalte
Behandelt werden Anbahnung und Abschluss des Arbeitsvertrags, zulässige Fragen im Bewerbungsverfahren, AGG, Vertragsklauseln, Rechte und Pflichten sowie das Weisungsrecht. Gesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung werden in ihrer Bedeutung für den Arbeitsvertrag eingeordnet.

Arbeitsrecht 1 – Bewerbung & AGG
Stellenausschreibung und Bewerbungsverfahren rechtssicher beurteilen. Die Teilnehmenden beschäftigen sich mit zulässigen und unzulässigen Fragen, Benachteiligungsverboten und den Anforderungen des AGG an Auswahl und Einstellung. Das AGG erfasst ausdrücklich auch Bewerberinnen und Bewerber.

Arbeitsrecht 1 – Vertragsinhalt & Weisungsrecht
Arbeitsverträge systematisch prüfen und typische Klauseln richtig einordnen. Behandelt werden unter anderem Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung und weitere Vertragsbedingungen sowie die Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts nach § 106 GewO.