
BR 3 – Mitbestimmung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten sicher anwenden. Von Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub über technische Einrichtungen und Gesundheitsschutz bis zu Entlohnungsgrundsätzen und mobiler Arbeit. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats werden anhand konkreter Praxisfälle erarbeitet.

BR 3 – Seminarinhalte
Die Teilnehmenden lernen die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG systematisch kennen und praktisch anzuwenden. Behandelt werden die wichtigsten sozialen Angelegenheiten sowie das Vorgehen des Betriebsrats von der Prüfung des Mitbestimmungsrechts bis zur Durchsetzung über die Einigungsstelle. § 87 Abs. 2 sieht bei Nichteinigung die Entscheidung der Einigungsstelle vor.

BR 3 – Arbeitszeit & Urlaub
Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen, Verteilung auf die Wochentage, Überstunden und Urlaubsgrundsätze gehören zu den zentralen Mitbestimmungsthemen. Die Teilnehmenden erarbeiten, wann der Betriebsrat mitbestimmt und wie er seine Rechte praktisch durchsetzt.

BR 3 – Technik, Gesundheit & Entgelt
Technische Überwachung, Gesundheitsschutz und betriebliche Lohngestaltung gehören ebenfalls zu den wichtigen Mitbestimmungsfeldern. Praxisfälle zeigen, wie der Betriebsrat Regelungsbedarf erkennt, seine Beteiligungsrechte nutzt und tragfähige betriebliche Lösungen entwickelt.